Zum Umgang mit COVID-19, Elterninformationen

Neuer Hygieneplan ab dem 10.11.2022

Der Hygieneplan bezieht sich auf die Schulgebäude, das zur Schule gehörende Schulgelände, sowie auf Orte, an denen sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden: Hygieneplan 10.11.22

Zur Erinnerung:  Ablaufschema  bei positiver Antigen Selbsttestung: Quarantaene-Regelungen

Die wichtigsten Änderungen im Umgang mit Corona nach den Osterferien

Ab dem 4.4.2022:

  • Keine Maskenpflicht mehr (auch nicht auf den Fluren und Gängen)
  • Freiwilliges Aufsetzen einer Maske ist weiterhin eine Option!
  • Nach Infektionsfall wird das Maskentragen für die betroffene Klasse bzw. Lerngruppe empfohlen
  • Verpflichtende Testung für nicht geimpfte und nicht genesene Schüler*innen und Lehrkräfte (3x pro Woche)
  • Geimpfte und Genesene können sich freiwillig testen
  • Nach Infektionsfall wird das tägliche Testen in der betreffenden Woche für die betroffene Klasse bzw. Lerngruppe empfohlen.

Ab dem 2.5.2022:

  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Ab dem 2.5. ist die Schulpflicht wieder vor Ort zu erfüllen
  • Die Testpflicht wird vermutlich ab 2.5.2022 aufgehoben. Die Schüler*innen und das Personal der Saalburgschule erhalten dann wöchentlich zwei Tests für die eigenverantwortliche, freiwillige Testung zuhause

22.2.2022, Neuregelungen, Freitestungen

Regelungen ab dem 22.2.22

26.11.2021 Aktualisierte Info zu „Freitestungen“ (Stand 25.11.21)

Liebe Eltern, derzeit kommen wir kaum mit den sich-wöchentlich-ändernden Bestimmungen hinterher. Anbei finden Sie den aktualisierten Überblick zu „Freitestungen“. 

Info_Freitestungen_25_11_2021

10.11.2021

Lesefassung neue Coronaschutzverordnung: 

lf_coschuv_stand_11.11.21

05.11.2021 

Bitte beachten Sie die Aktualisierungen zur Coronaschutzverordnung sowie den neuen Hygieneplan der Saalburgschule (Infos zur Mensa, Freitestungen etc.)., gültig ab dem 8. November 2021. 

Hygieneplan Saalburg ab Nov-2021

25.10.2021 Aktualisierung! Info zu den Freitestungen

 Info Freitestungen ab dem 6.10.2021

24.09.2021 Überblick zu „Freitestungen“ und Quarantäneregeln

Info_Freitestungen_25_09_2021

15.09.2021, Mensabetrieb – Essensausgabe weiterhin in Aluschalen (Nachtrag: ab dem 25.10.21 keine Ausgabe mehr in Aluschalen)

Die Mensa des Schulzentrums wird von drei verschiedenen Schulen benutzt. Die Durchmischung der Schüler*innen soll möglichst vermieden, die Abstandsregelung eingehalten werden. Aus diesen Gründen muss die Ausgabe des Essens auch weiterhin in Aluschalen erfolgen (siehe auch veränderter Hygieneplan vom 15.09.2021):

Hygieneplan Saalburg ab dem 15.9.2021 

10.09.2021, FAQs zu „Freitestungen, Quarantäne usw. 

Verpflichtende Testungen: 

Ab Montag, dem 13.09.21, müssen sich die Kinder nur noch zwei Mal pro Woche testen, bzw. einen negativen Corona-Test vorlegen: montags und donnerstags. 

Kommende Elternabende 

In Bezug auf die kommenden Elternabende wurde gestern (9.9.) über das Kultusministerium mitgeteilt, dass die sog. „3G-Regel“ nun doch nicht auf Elternabende angewendet werden soll. Somit entfällt die Nachweispflicht diesbezüglich. Der Appell an unsere Elternschaft lautet trotzdem, möglichst nur mit einem 3G-Status teilzunehmen.  

„Freitestungen“:

Die Regelungen im Zusammenhang mit den sogenannten „Frei-Testungen“ werfen zahlreiche Fragen auf. Der gegenwärtig gültige Erlass bzgl. Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern gestaltet sich unterschiedlich: Während die Quellfälle selbst (Infizierte) nach sieben Tagen nach Feststellung der Inkubation und deren schulpflichtige Hausangehörige als Kontaktpersonen 1. Grades nach zehn Tagen (aufgrund der zum Teil berücksichtigten Inkubationszeit) die Möglichkeit der „Frei-Testung“ in Anspruch nehmen können, gilt dies für Mitschülerinnen und Mitschüler als Kontaktpersonen 1. Grades (und entsprechender Quarantäne) bereits nach dem fünften Tag. Die Regelung gilt nicht für Lehrkräfte bzw. Bedienstete. Die Absonderung kann erst enden, wenn bei vorzeitiger Frei-Testung ein fristgerecht durchgeführter PCR-Test mit negativem Befund vorgelegt werden kann. Wenn die 14-tägige Quarantäne allerdings vollständig eingehalten wurde, genügt abschließend die Vorlage eines negativen Antigen Schnelltests (Bürgertest). Im Folgenden als Übersicht zusammengestellt:

Fall

Zeitraum

Erläuterung

Quellfall/Index (selbst infizierte Schüler/-innen)

frühestens am siebten Tag nach Feststellung der Infektion

PCR-Test, Negativnachweis als Vorlage zur Verkürzung des Absonderungszeitraums.

Schüler/-innen als Hausstandsangehörige

frühestens am zehnten Tag nach Feststellung der Infektion

PCR-Test, Negativnachweis als Vorlage zur Verkürzung des Absonderungszeitraums, längerer Zeitraum aufgrund Inkubationstage

Schüler/-innen als Kontaktpersonen 1. Grades, z. B. Sitznachbarn, Freund/in, Schüler/-innen mit engen Freizeitkontakten

frühestens am fünften Tag nach Feststellung der Infektion

 

 

PCR-Test, Negativnachweis als Vorlage zur Verkürzung des Absonderungszeitraums. Fortsetzung der Schnell-/Selbsttests in der Schule notwendig.

Die Regelung ist nicht auf Lehrkräfte bzw. Bedienstete übertragbar.

Positivtestung in der Klasse – und nun?

Im Falle einer Infektion innerhalb der Lerngruppe im Zeitraum von 14 Tagen nach Feststellen der Infektion, sind tägliche Schnell-/Selbsttests durchzuführen. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die ggf. früher aus der Absonderung zurückkehren. Die Zeit der intensiven Beobachtung bedarf grundsätzlich der zwei Wochen, da die Inkubationszeit auch die fünf Tage der möglichen vorzeitigen Rückkehr überschreiten kann. Geimpfte und Genesene müssen hier nicht teilnehmen, können aber selbstverständlich!

Wo kann der Abstrich gemacht werden?

Zur Terminierung eines Abstrichs können sich die Erziehungsberechtigten an ihren Hausarzt oder die 116117 (ärztl. Bereitschaftsdienst) wenden. Es besteht für Kontaktpersonen 1. Grades zu einem bestätigten Infektionsfall grundsätzlich ein Anspruch auf kostenfreie Testungen an geeigneten Teststellen (Hausarzt, berechtigte Testzentren). Nichtberechtigte Teststellen erheben für PCR-Testungen Gebühren, diese können nicht durch das Gesundheitsamt erstattet werden. Hilfreich ist, wenn die Betreffenden erwähnen, dass sie Kontaktperson 1. Grades sind und ihnen eine kostenfreie Testung zusteht, und dass sie die Kostenfrage zuvor erörtern. Wenn man nur von „Frei-Testung“ spricht, führt dies in der Kostenfrage möglicherweise zu Verwirrung.

Welche Schüler*innen müssen in Quarantäne?

In der Regel werden Quarantänemaßnahmen nur für direkte Kontaktpersonen und Sitznachbar*innen ausgesprochen, damit die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler den Schulbesuch fortsetzen kann. Als Infektionsausbruch gilt laut RKI, wenn ab einem zweiten Fall eine Lerngruppe betroffen ist. Insofern werden hier nach Prüfung des Gesundheitsamtes im Einzelfall durchaus weitergreifende Maßnahmen ergriffen (z. B. ganze Lerngruppen in die Maßnahme einbezogen, Maskenpflicht angeordnet).

Bitte des Gesundheitsamtes WTK:  

Das GA bietet ein sog. „Abstrich-Stunde“ von 10:30-11:30 Uhr in der Leonhardstraße in Friedberg, an. Diese Stunde ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die am selben Tag einen positiven Antigen-Schnelltests hatten, und in Ausnahmefällen für Lehrpersonal mit ebenso positivem Schnelltest-Ergebnis, wenn sich daraus Konsequenzen für Schüler-Quarantänen ergeben würden. Im Übrigen werden im Gesundheitsamt ab sofort keine „Frei-Testungen“ mehr durchgeführt (gilt auch für Kontaktpersonen 1. Grades).

Bitte beachten:

Es werden sich sicher zeitnah wieder weitere Änderungen durch Veränderung der Verordnungen (z.B. aufgrund der bundesweiten Überlegung, den Inzidenzwert nicht mehr als alleiniges Entscheidungsmerkmal zu nutzen), ergeben.

07.09.2021; zu Corona-Maßnahmen

Liebe Eltern, hier finden Sie wichtige Hinweise zu Betretungsverboten, Quarantänemaßnahmen, Selbsttestungen usw. für das Schuljahr 2021-22 sowie die neue Allgemeinverfügung des WTK in der Lesefassung: 

Hinweise zum Sj 2021,22, Stand 07.09.2021

WTK-Allgemeinverfuegung_Eskalationsstufen_Fassung_ab_07.09.2021

26.08.2021, Schulstart nach den Sommerferien

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung  in der Schule:

Nach den Sommerferien wird es zwei sog. Präventionswochen in den Schulen geben. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schülerinnen und Schüler (und selbstverständlich auch die Lehrerinnen und Lehrer) nicht zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. Es muss eine neue Einverständniserklärung für die Selbsttestung von den Eltern ausgefüllt werden (Durchführung v. Antigen-Selbsttests im SJ 2021_2022). Ein Schreiben des Kultusministeriums hierzu finden Sie hier: (Schreiben vollj. SuS und Eltern – Durchführung v. Antigen-Selbsttests im SJ 2021_2022).

In den Präventionswochen müssen die Schüler*Innen – unabhängig von der Inzidenz in der Wetterau – auch am Sitzplatz eine medizinische Maske tragen.

Eine wichtige Neuerung zum Schulbeginn ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium gibt zu diesem Zweck ein Testheft für Schülerinnen und Schüler heraus, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule bzw. die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis gilt dann nicht nur an den Testtagen, sondern generell.

Die Schule stellt allen Schülerinnen und Schülern ein Testheft zur Verfügung.  Die Eltern  entscheiden über die Führung der Hefte. 

Den neuen Hygieneplan der Saalburgschule finden Sie außerdem hier:

Hygieneplan der SBS ab dem 30.08.2021

13.05.2021: Präsenzunterricht für alle Schüler*innen

Das Coronakabinett hat am 12.05.2021 einen „Hessischen Zwei-Stufen-Plan bei einer Inzidenz unter 100 bzw. unter 50“ beschlossen. Alle Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem  Anschreiben des Kultusministers vom 12.05.2021.

Der Wetteraukreis unterliegt seit dem 12.05.2021 nicht mehr der „Bundesnotbremse“, das heißt, dass bereits ab Montag, dem 17. Mai 2021  alle Kinder wieder zugleich in die Schule kommen dürfen. Es gilt die Stufe 2, der sog. eingeschränkte Regelbetrieb . Wo immer es möglich ist, ist deshalb die Klasse als „Kohorte“ (feste Gruppe ohne Kontakt zu anderen Gruppen) zu sehen. Mindestabstände sind im Klassenverband aber nicht mehr einzuhalten. Die Maskenpflicht in den Klassenzimmern wird aufrechterhalten. 

Ein Anschreiben mit der schulischen Organisation des neuen Öffnungsschritts folgt in Kürze an dieser Stelle. Wir benötigen etwas Vorlaufzeit für die Neuorganisation des Schulalltages und informieren Sie so zeitnah wie möglich. 

Je nach Entwicklung der Inzidenzzahlen kann es sehr zeitnah zu neuen schulischen Regelungen (z.B. erneuter Wechselunterricht, Distanzunterricht,…) kommen. Alle Regelungen und Fristen für deren Umsetzung in Hessen unterhalb der Inzidenz von 100 (hesseninterne Regelungen) und oberhalb einer Inzidenz von 100 (Bundesweite Regelungen der „Bundesnotbremse“) finden Sie in diesen beiden übersichtlichen Schaubildern:

Schaubild BUND- was gilt wann, kurz und knapp 12-05-21

Schaubild HESSEN – was gilt wann, kurz und knapp 12-05-21

14.04.2021: Verpflichtende Schnelltests  ab dem 19.4.21

Entgegen der Ankündigungen vor den Ferien, hat die Landesregierung bestimmt, dass zweimal wöchentlich verpflichtend negative Coronatests vorgelegt werden müssen, ohne die eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail. 

Hygieneplan der SBS ab dem 30.08.2021

01.04.2021: Schnelltestungen nach den Osterferien in der Schule

Gestern haben uns die ersten Informationen des hessischen Kultusministeriums zur Durchführung von Antigen-Selbsttests (mit „Nasenstäbchen-“ keine „Spucktests“!), an Schulen erreicht. Die Teilnahme an diesen Tests ist kostenfrei und freiwillig und soll ab der ersten Schulwoche nach den Osterferien bis auf weiteres 2x wöchentlich durchgeführt werden. 
 
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Testung ist die Einwilligungserklärung mit Zustimmung zur Datenverarbeitung (wurde ausgeteilt oder findet sich auch zum Downloaden auf unserer Homepage). Diese müssen alle Kinder, die sich testen lassen möchten, am ersten Präsenztag nach den Ferien mitbringen
Die Nicht-Teilnahme an an der Testung hat keine negativen Konsequenzen. Die Kinder, die von dem Testangebot keinen Gebrauch machen, können normal am Präsenzunterricht teilnehmen. 
Eltern werden aus Datenschutzgründen nicht zur Unterstützung bei der Schülertestung zugelassen. Anmerkung 14.04.2021: Nicht mehr gültig). 
 
Weitere Informationen zur konkreten Durchführung der Tests werden Ihnen in der letzten Osterferienwoche zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie regelmäßig Ihre Mails!
 

Das theoretische Schema zum Ablauf können Sie hier einsehen: 

Ablaufdiagramm 

 

12.02.2021: Bitte beachten Sie den heute herausgegebenen Elternbrief zum Start des Wechselunterrichts am 22.02.2021 sowie den neuen Hygieneplan 7.0 nebst Anlagen:

Hygieneplan der SBS ab dem 22.2.2021

Hygieneplan7.0 Anlage1,

Hygieneplan7.0 Anlage2,

Hygieneplan7.0 Anlage3,

Hygieneplan 7.0 Anlage 4

06.01.2021: Bitte beachten Sie den heute herausgegebenen Elternbrief zum Start der Schule  ab dem kommenden Montag. 

05.01.2021: Schulstart nach den Weihnachtsferien: Die Präsenzpflicht für die hessischen Grundschulen bleibt bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Derzeit erwarten wir noch weitere Informationen seitens des Kultusministeriums, von denen auch unsere weitere Schulorganisation abhängt. Bitte beachten Sie entsprechend die Informationen, die wir dann so zeitnah wie möglich an Sie herausgeben werden. 

14.12.2020: In der letzten Schulwoche werden nun weitere, umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie notwendig. Diese Maßnahmen betreffen auch alle Schulen:

Der Präsenzunterricht wird in der Zeit vom 16. bis 18. Dezember 2020 eingeschränkt, d.h., alle Kinder sollen möglichst ab dem kommenden Mittwoch bis Freitag zuhause bleiben. Die Kinder erhalten dann Ihre Aufgaben über ihre Klassenlehrkräfte. Bitte beachten Sie zum „Homeschooling“ die Informationen Ihrer Klassenlehrerinnen. Über sie wird Ihnen mitgeteilt, wie die Kinder in den verbleibenden drei Tagen beschult werden, bzw. wie sie ihre Aufgaben erhalten. Alle Kinder einer Klasse – egal ob in der Schule oder im Distanzlernen – werden dieselben Aufgaben erhalten.

Bitte lassen Sie Ihr Kind, wenn möglich, zuhause!

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen teilen Sie uns dies bitte anhand des am 14.12.2020 ausgeteilten Formulars (siehe auch „Elternbriefe“) mit.  

11.11.2020: Liebe Eltern, zur Zeit werden vermehrt wiederkehrende Fragen zur Meldepflicht und Quarantäne bei einer Coronavirus-Infektion gestellt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier:

04.11.2020: Bitte beachten Sie die konsolidierte Lesefassung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Kultusministerium, Infos)!

Zum Tragen des Mund-Naseschutzes: Hinsichtlich der Gesichtsvisiere hat sich das Land Hessen neu positioniert. Seit dem 02.11.2020 sind diese nicht mehr als Mund-Nasenbedeckung zulässig. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass nur noch Masken verwendet werden, die an Mund und Nase eng anliegen. Eine MNB ist jetzt nur noch eine „Maske“ oder ein vor Mund und Nase eng anliegendes Tuch/Schal/Buff etc. Dazu gibt es keine Alternative (siehe auch https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen#Was%20gilt%20in%20Hessen%20als%20Mund-Nasen-Bedeckung? ).

29.10.2020: Das hessische „Corona Kabinett“ tagt heute, sodass demnächst wieder eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu erwarten ist. Wir werden Sie entsprechend zeitnah informieren, was dies für die hessischen Grundschulen im Einzelnen bedeuten wird.

16.10.2020: Wichtig!! Bitte beachten Sie unbedingt die Regelungen bezüglich der Einreise aus Risikoländern. Sie sind aus einem Risikogebiet eingereist? Bitte begeben Sie sich unverzüglich in die häusliche Quarantäne, bzw. beachten Sie die diesbezüglichen Quarantäne-Regeln. Nehmen Sie sofort Kontakt zur Klassenlehrkraft oder zur Schulverwaltung auf. Die vorgegebenen Quarantäneregeln sind unbedingt zu beachten!

Sollten begründete Zweifel an der Einhaltung zur Rückreisebestimmung vorliegen, (z.B. wissentliche Rückkehr aus Risikogebiet ohne Quarantäne bzw. ohne negatives Testergebnis), muss ein vorsorgliches Schulbesuchsverbot ausgesprochen und sofortige Klärung durch das Gesundheitsamt in die Wege geleitet werden. 

Nähere Informationen zu den Bestimmungen / Rückreise finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende

Die Risikogebiete finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bitte beachten Sie!

Bei der Rückreise aus einem Risikogebiet..

sind Sie / Ihre Familie verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder an Ihren Zielort – zu begeben und zwei Wochen lang zu isolieren (häusliche Quarantäne). Sie müssen sich außerdem sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Sie müssen das Ergebnis des Corona Tests unverzüglich der Schule melden!

Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein.

Sie können den Test in vielen Ländern vor Ihrer Abreise Richtung Deutschland machen oder Sie lassen sich nach der Einreise in Deutschland testen. Der Test in Deutschland ist für Sie kostenlos. An vielen Flughäfen in Deutschland gibt es bereits Testmöglichkeiten. Alternativ können Sie sich unter der Telefonnummer 06031-83 2300 ( Fachdienste Gesundheit und Gefahrenabwehr Wetteraukreis) oder 116 117 informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen. Ist der Test positiv, ist in jedem Fall eine zweiwöchige Quarantäne notwendig. Wichtig ist: Bis das Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich an die Quarantäneregeln halten.

Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können sehr teuer werden! Selbstverständlich müssen Sie in diesem Fall uns als Schule informieren.

Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen. Zu den Risikogebieten gehören auch viele Länder außerhalb Europas ( z.B. auch Türkei, Kosovo, Marokko, Ukraine, usw…) . Achtung! Die Liste unterliegt einer ständigen, dem Infektionsgeschehen angepassten, Überarbeitung!

Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt, bzw. an die genannten Telefonnummern.

Seit dem 1. August kann sich jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kostenlos testen lassen. Seit dem 8. August sind die Tests für Einreisende aus Risikogebieten verpflichtend.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Archiv_Risikogebiete/Risikogebiete_05082020_18Uhr.pdf?__blob=publication

Kristina Liebenhoff, Schulleiterin 6. August 2020

Schuljahr 2019/20: