Schulanmeldung

Anmeldung für das kommende Schuljahr, Download siehe ganz unten!

FRAGEN, FRAGEN… 

Wann ist ein Kind schulpflichtig?

In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht. Auf Antrag der Eltern können Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, vorzeitig eingeschult werden. Dies sind die sog. „Kann-Kinder“. 

Besondere Bedürfnisse von Einschulkindern

Manchmal bringen Kinder besondere Bedürfnisse mit. Ihr Kind benötigt eine besondere Form der Unterstützung und Förderung im körperlich-motorischen Bereich (körperliche Einschränkungen, Rollstuhl…) oder beim Sehen / Hören / Sprechen (Eingeschränktes Sehen / Hören/ Sprechen) oder weist eine starke, motorische Unruhe auf oder ist im Autismus-Spektrum?

Bitte sprechen Sie das unbedingt bei der Schulanmeldung an, vermerken Sie dies in den Schul-Anmeldeunterlagen und fragen Sie nach einem Gesprächstermin. Wir beraten Sie und Ihre Familie gerne und versuchen, das beste Setting für Ihr Kind zu gestalten. Hier gilt: Je früher Sie mit uns sprechen, desto besser. Schreiben Sie uns gerne vorab an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns: 

Was ist ein Vorlaufkurs?

Der Vorlaufkurs ist ein freiwilliger und kostenloser Sprachkurs, der gezielt Kinder fördert, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Wird bei der eineinhalb Jahre vor Schulbeginn stattfindenden Schulanmeldung festgestellt, dass das Kind noch nicht über altersgemäße deutsche Sprachkenntnisse verfügt und Hilfe benötigt, wird den Eltern empfohlen, das Kind den einjährigen Vorlaufkurs besuchen zu lassen. Dieser findet in der Saalburgschule statt. 

Was ist eine Vorklasse?

Wird das Kind ein Jahr zurückgestellt, kann ihm von der Schule der Besuch einer Vorklasse empfohlen werden. Die Eltern erhalten in diesem Fall eine schriftliche Nachricht und werden gebeten, dem Besuch des Kindes in der Vorklasse zuzustimmen. Das Kind kann sich hier spielerisch gezielt unter pädagogischer Begleitung ein Jahr auf die 1. Klasse vorbereiten.

Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 (Geburtsjahre 2.7.2019-1.7.2020; Pflichtkinder) Anmeldezeitraum: 24.-28.3.2024 ausschließlich postalisch, nicht per Mail. 

Pressemitteilung Anmeldung Einschulung 26-27

Die Formulare zur Schulanmeldung / Saalburgschule  finden Sie hier: 
 
Wichtig: Die künftigen SchülerInnen der neuen Quellenschule (Startschuss 2025/26),  melden sich bitte für das Schuljahr 26/27 über die REGENBOGENSCHULE an. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie HIER: 
 
 

Kann ich mein Kind auch in einem anderen Schulbezirk anmelden?

Kinder werden derjenigen Grundschule zugewiesen, welche dem Wohnort am nächsten ist. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Besuch einer Grundschule, die nicht im zuständigen Schulbezirk liegt, gestattet werden. In diesem Fall ist ein sogenannter Gestattungsantrag zu stellen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Eltern bei der Anmeldung an ihrer Grundschule einen sogenannten Gestattungsantrag stellen. Dieser Antrag ist über die zuständige Grundschule an das entsprechende Staatliche Schulamt zu richten.
Das Staatliche Schulamt klärt die Aufnahmekapazität der betroffenen Schule, prüft das Vorliegen eines wichtigen Grundes und stellt das Benehmen mit dem Schulträger her. Für einen Gestattungsantrag gibt es vorgefertigte Formulare. Sie reichen den an das zuständige Staatliche Schulamt adressierten Antrag bei der für Sie zugeordneten Schule ein. Diese vermerkt den Eingang und leitet den Antrag an das Staatliche Schulamt weiter

 
 
 
 
Stand: 21.2.2024, K. Liebenhoff
 
 

Quelle das Kultusministerium: Häufig gestellte Fragen zum Schulanfang
– Wann ist mein Kind schulpflichtig?