Schulgremien

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist die gemeinsame Konferenz aller am Schulleben beteiligten Eltern und LehrerInnen, sie ist das oberste Organ unserer Schule.

Die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz ist abhängig von der Art und der Größe der Schule, sie variiert zwischen 11 und 25 Mitgliedern. Für unsere Schule sind insgesamt 11 Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden.

Sie besteht aus 5 ElternvertreterInnen, 5 LehrerInnen, und die Schulleiterin. Wählbar ist jedes Elternteil, das zum Zeitpunkt der Wahl mindestens ein Kind an der Schule hat. Den Vorsitz der Schulkonferenz übernimmt die Schulleitung.

Die Schulkonferenz ersetzt nicht das Gremium des Schulelternbeirates, auch nicht die Gesamtkonferenz der LehrerInnen. Gleichwohl hat sie verschiedene Entscheidungskompetenzen, die nach Besprechung in den o.a. Gremien in der Schulkonferenz als oberstem Organ endgültig abgestimmt werden müssen, so z.B.

  • Durchführung von Schulveranstaltungen
  • Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Bewegliche Ferientage
  • Schuleigener Haushalt
  • Freiwillige Unterrichts und Betreuungsangebote

Für die Wahl zum Schulkonferenzmitglied sollte man entweder das Amt des Elternbeirates inne haben oder aber eine sog. Wählbarkeitsbescheinigung (von SL unterschreiben) vorweisen. Den Vordruck finden Sie hier:

Wählbarkeitsbescheinigung Schuko

Der Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat wird für 2 Jahre gewählt und besteht aus je einem Vertreter der Klassen. Aus diesen Reihen wird ein Schulelternbeiratsvorsitz & dessen Vertretung gewählt. Spätestens sechs Wochen nach Schulanfang müssen die neuen Klassenelternbeiräte gewählt werden, die dann für zwei  Jahre im Amt sind.

Der Schulelternbeiratsvorsitz lädt regelmäßig zu den Sitzungen ein. Es findet pro Halbjahr mindestens eine Sitzung statt.