Schulordnung

Wichtig: Alle aktualisierten Regelungen und Anpassungen zu den u.g. Themen finden Sie auch in dem von der Schule zur Verfügung gestellten Hausaufgabenplaner Ihres Kindes.  Zu Beginn jeden Schuljahres werden die Regelungen neu mit den SchülerInnen besprochen und im Anschluss auch unterschrieben. Schauen Sie unbedingt hinein! 

Präambel

Die Schulordnung regelt ergänzend zu der Dienstordnung für Lehrer und Erzieher und den Erlassen des Hessischen Kultusministers das tägliche partnerschaftliche Miteinander der Lehrenden und Lernenden in der Saalburgschule.

Die Saalburgschule ist eine Grundschule des Wetteraukreises. Mit einem klaren pädagogischen Konzept werden Schwerpunkte ihrer unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit bei

  • der Umwelterziehung,
  • der Förderung sozial schwacher, sprachauffälliger und verhaltensauffälliger Kinder gesetzt, um sie gezielt auf das Miteinanderauskommen in der gemischten Gesellschaft aller Nationalitäten vorzubereiten.

Außerschulische wohnbezirksnahe Lernorte wie z.B. Handwerksbetriebe, Polizei, Feuerwehr, Stadtbibliothek, Vereine und Kulturzentren u.a.m. werden mit einbezogen, so dass, unterstützt durch freiwillige elterliche Mit- und Zusammenarbeit im Unterricht, eine Identifikation mit Schule als Lebensraum angebahnt wird.

Die Schulordnung enthält, soweit möglich, nur allgemeine Empfehlungen und Hinweise, die flexibel und eigenverantwortlich den jeweiligen Situationserfordernissen gemäß ausgestaltet werden können.

Zum besseren Verständnis sind im Anhang verschiedene Begriffe definiert und soweit aus gesetzlichen Erfordernissen unumgänglich, einige Regelungen genauer gefasst (Anlage 1).

Unterrichtszeiten:

07:55 Uhr-08:10 Uhr Hofaufsicht
8:15 – 9:55 Uhr 1. u. 2. Stunde
(09.45 Uhr Frühstück bis 09.55 Uhr)
9:55 – 10:15 Uhr Große Pause
10:15 – 11:00 Uhr 3. Stunde
11:05 – 11:50 Uhr 4. Stunde
11:50 – 12:05 Uhr Große Pause
12:05 – 12:50 Uhr

12:50 – 13:35 Uhr

5. Stunde

6. Stunde

Aufsicht

Die Aufsicht vor, während und nach dem Unterricht führen die Lehrer gemäß dem Aufsichtsplan. Lehrer und Schüler achten gemeinsam darauf, dass sich alle so verhalten, dass keiner sich selbst oder andere gefährdet und Sachbeschädigungen vermieden werden. Die Aufsicht während der AGs obliegt den AG-Leitern (Anlage 2).

Besondere Regeln gelten für den Sport- und Schwimmunterricht (Anlage 3).
Der Mensa-Besuch ohne Begleitung von Lehrkräften ist den Kindern nur nach Unterrichtsschluss gestattet.

Gültigkeit

Die Schulordnung tritt nach Zustimmung der gesetzlich vorgeschriebenen Gremien in Kraft. Änderungen können mit einfacher Mehrheit in diesen Gremien beschlossen werden, wenn alle Gremien den Änderungen mit einfacher Mehrheit zustimmen: Gesamtkonferenz, Elternbeirat und Schulkonferenz. Die Schulordnung wird jedem Schüler ausgehändigt und zu Beginn eines Schuljahres von den Klassenlehrerinnen/Lehrern erklärt und besprochen. Ergänzend erhalten die Eltern Informationen an den Elternabenden.


Anlage 1

Schul- und Unterrichtswege

Gewöhnlicher Schulweg ist der Schulweg des Schülers zwischen Wohnung und Schule. Für die Beaufsichtigung zeichnen jeweils die Eltern verantwortlich. Der Schulwegeplan, der die sichersten Wege beschreibt, wird den Eltern bekannt gegeben und ist in der Schule einzusehen. Unterrichtswege sind sämtliche Wege, die im Rahmen des Unterrichts unter Aufsicht des Lehrers unternommen werden. Unterrichtswege dürfen jeweils nur von der Schule aus ihren Ausgang nehmen und müssen dort auch wieder enden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten möglich. Über besondere Unterrichtswege (z. B. Ausflüge, Wanderungen, Teilnahme an Gottesdiensten, Unterrichtsgänge, Besichtigungen) ist die Schulleitung frühzeitig (spätestens am Vortag) in schriftlicher Form um Genehmigung zu bitten.

Vorzeitiges Unterrichtsende

Schüler der Vorklasse und der Klassen 1 und 2 dürfen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden. Sie müssen bis zum offiziellen Unterrichtsschluss in der Schule betreut werden.
Bei „Hitzefrei „ kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn sich die Eltern mit einer vorzeitigen Entlassung schriftlich einverstanden erklärt haben.

Pausen

Die Pausen sind als körperliche und geistige „Erfrischungsphasen“ Teil des pädagogischen Konzepts. Sie ermöglichen auch die gemeinsame Einnahme der mitgebrachten kleinen Zwischenmahlzeiten in den Klassen.

Die außerhalb des Schulgebäudes für die Pausen nutzbaren Flächen sowie deren Grenzen werden den Schülern jeweils zu Beginn ihrer Schulzeit gezeigt.

3.- und 4.-Klässler dürfen den Pausenhof der John -F.-Kennedy-Schule benutzen. VK, 1. und 2. Schuljahre bleiben auf dem Spielhof oder vor dem Eingang der Saalburgschule.

Regenpause

Kann aus wetterbedingten Gründen den Schülern während der großen Pausen der Aufenthalt im Spielhof bzw. Schulhof nicht zugemutet werden, bleiben alle Schüler in ihren Räumen und werden dort von der Lehrkraft beaufsichtigt, die zuvor Unterricht in der Klasse hatte. Die Regenpause wird vor Pausenbeginn per Lautsprecher vom Sekretariat angesagt.

Zur Schonung der Teppichböden und zur Vermeidung unnötiger Verschmutzung tragen alle Schüler in der Klasse Hausschuhe.


Anlage 2

Verbote

Zum Schutz der Kinder und aus versicherungstechnischen Gründen sind unmittelbar vor und nach dem Unterricht und in den Pausen sämtliche mit einer möglichen Gesundheitsgefährdung verbundenen Handlungen verboten:
Dazu gehören beispielsweise:

  • Radfahren
  • Skateboardfahren
  • Rollschuh fahren auf dem Schulhof/Spielhof
  • Schneeball werfen auf dem Schulhof/Spielhof

Darüber hinaus ist nicht gestattet:

  • das Besteigen der Nottreppen
  • das Einsteigen in Parterrefenster
  • das Klettern auf Bäume, Dächer und Container
  • das Verlassen des Schulhofes
  • das Betreten der Anlage der JFK-Schule

Ausnahmen sind nur außerhalb der Pausen unter besonderer Aufsicht einer Lehrkraft möglich. Der Gebrauch von Handys, interaktiven Uhren etc. usw. ist für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände der Saalburgschule nicht erlaubt. Die Geräte müssen ausgeschaltet im Ranzen verbleiben. Bei Benutzung werden die Geräte von den Lehrkräften eingezogen und können nur von den Eltern wieder in Empfang genommen werden.


Anlage 3

Besondere Regeln für den Sport- und Schwimmunterricht

Zum Sportunterricht werden die Schüler aus dem Altbau aus ihren Klassen abgeholt. Die Kinder aus dem Neubau können sich – nach Absprache – auch auf dem Hof zwischen den Bäumen aufstellen. Gemeinsam mit dem Lehrer gehen sie in die Turnhalle. Findet der Unterricht in einer entfernt gelegen Sportstätte statt, gehen Schüler und Lehrer den Weg gemeinsam dorthin und zurück.

Zum Schutz des Bodenbelags und zur Vermeidung von unnötiger Verschmutzung achten alle darauf, dass die Sporthallen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

Zum Schwimmunterricht treffen sich die Schüler vor der Schule oder bei schlechtem Wetter in der Eingangshalle oder in den Klassen und gehen den Weg zum Schwimmbad gemeinsam mit dem Lehrer oder einem beauftragten Elternteil hin und zurück.
Beim Sport- und Schwimmunterricht stehen sportliche Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund. Alle achten darauf, dass die körperlichen Kräfte und Fähigkeiten angemessen entfaltet und Verletzungen vermieden werden.

Das Tragen von Schmuck ist während des Sportunterrichtes untersagt.